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Datenschutzerklärung

 

Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ist: Landkreis Sonneberg Bahnhofstraße 66 96515 Sonneberg Tel.: 03675-871 0 Fax: 03675-871 404 E-mail: landratsamt@lkson.de

Ihre Betroffenenrechte: Unter den angegebenen Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten können Sie jederzeit folgende Rechte ausüben:

• Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten und deren Verarbeitung,

• Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten,

• Löschung Ihrer bei uns gespeicherten Daten,

• Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern wir Ihre Daten aufgrund gesetzlicher Pflichten noch nicht löschen dürfen,

• Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten bei uns und

• Datenübertragbarkeit, sofern Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder einen Vertrag mit uns abgeschlossen haben.

Sofern Sie uns eine Einwilligung erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Sie können sich jederzeit mit einer Beschwerde an die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde wenden.

Ihre zuständige Aufsichtsbehörde richtet sich nach dem Bundesland Ihres Wohnsitzes, Ihrer Arbeit oder der mutmaßlichen Verletzung. Eine Liste der Aufsichtsbehörden (für den nichtöffentlichen Bereich) mit Anschrift finden Sie unter: www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Zwecke der Datenverarbeitung durch die verantwortliche Stelle und Dritte: Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur zu den in dieser Datenschutzerklärung genannten Zwecken. Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den genannten Zwecken findet nicht statt. Wir geben Ihre persönlichen Daten nur an Dritte weiter, wenn:

• Sie Ihre ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt haben,

• die Verarbeitung zur Abwicklung eines Vertrags mit Ihnen erforderlich ist,

• die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben.

Löschung bzw. Sperrung der Daten: Wir halten uns an die Grundsätze der Datenvermeidung und Datensparsamkeit. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten daher nur so lange, wie dies zur Erreichung der hier genannten Zwecke erforderlich ist oder wie es die vom Gesetzgeber vorgesehenen vielfältigen Speicherfristen vorsehen. Nach Fortfall des jeweiligen Zweckes bzw. Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.

SSL-Verschlüsselung: Um die Sicherheit Ihrer Daten bei der Übertragung zu schützen, verwenden wir dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Verschlüsselungsverfahren (z. B. SSL) über HTTPS.

Änderung unserer Datenschutzbestimmungen: Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen unserer Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen, z.B. bei der Einführung neuer Services. Für Ihren erneuten Besuch gilt dann die neue Datenschutzerklärung.

Fragen an den Datenschutzbeauftragten: Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail oder wenden Sie sich direkt an die für den Datenschutz verantwortliche Person in unserer Organisation: datenschutzbeauftragter@lkson.de

Landratsamt Sonneberg Amtliche Bekanntmachung und Information des Landratsamtes Sonneberg nach Artikel 13 und Artikel 14 der EU Datenschutz Grundverordnung (Verordnung [EU] 2016/679) sowie § 20 ff. Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG): Was geschieht im Landratsamt Sonneberg mit den von Ihnen erhobenen Daten und welche Rechte haben Sie im Hinblick auf den Umgang mit den Daten?

1. Wer ist im Landratsamt Sonneberg für die Organisation des Datenschutzes verantwortlich? Verantwortlicher für die Organisation des Datenschutzes im Landratsamt Sonneberg ist der Landrat, Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg. Der Landrat legt in einer Dienstanweisung weitere interne Verantwortlichkeiten fest.

2. Wie kann ich den Datenschutzbeauftragten des Landratsamtes erreichen? Der behördliche Datenschutzbeauftragte des Landratsamtes Sonneberg ist erreichbar unter: Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg, E-Mail: datenschutzbeauftragter@lkson.de, Telefon: 03675/871-340.

3. Für welche Zwecke werden Ihre personenbezogenen Daten im Landratsamt Sonneberg verarbeitet und auf welcher Rechtsgrundlage geschieht dies? Die Aufgaben des Landratsamtes Sonneberg sind äußerst vielschichtig. Eine abschließende und zugleich übersichtliche Aufzählung aller Aufgaben ist deshalb an dieser Stelle nicht möglich. Die Datenverarbeitung liegt im öffentlichen Interesse bzw. erfolgt teilweise in Ausübung öffentlicher Gewalt, die dem Landratsamt Sonneberg übertragen wurde (Art. 6 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2016/679 und § 16 Abs. 1 Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG). Sofern besonders sensible Daten von Ihnen verarbeitet werden, beruht dies auf Art. 9 der Verordnung (EU) 2016/679 und § 16 Abs. 2 ThürDSG. Teilweise werden Sie auch gebeten, formal in die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten einzuwilligen (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2016/679). Die Rechtsgrundlage kann sich auch aus einem Fachrecht ergeben, abhängig davon, in welcher Angelegenheit Sie sich an uns oder wir an Sie wenden.

4. An welche Empfänger oder Kategorien von Empfängern werden meine Daten vom Landratsamt Sonneberg weitergegeben? Datenübermittlungen sind eine Frage des Einzelfalls. Wenn Sie sich mit einem bestimmten Anliegen an das Landratsamt Sonneberg wenden, geben wir die von Ihnen erhaltenen Informationen an die inhaltlich für Ihr Anliegen zuständigen Fachämter oder den nachgeordneten Bereichen des Landratsamtes Sonneberg weiter. Ihr Anliegen wird dort von den für das jeweilige Thema zuständigen Personen bearbeitet. Eine Datenübermittlung kann daher zunächst insbesondere unter den öffentlichen Stellen innerhalb des Landratsamtes Sonneberg erfolgen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Datenübermittlung an öffentliche Stellen des Landes Thüringen, des Bundes oder eines anderen Landes vorgesehen.

5. Werden Ihre Daten auch an Drittländer oder internationale Organisationen übermittelt? Eine unmittelbare Übermittlung personenbezogener Daten durch das Landratsamt Sonneberg an ein Drittland oder eine internationale Organisation ist grundsätzlich nicht vorgesehen.

6. Wie lange werden Ihre Daten im Landratsamt Sonneberg gespeichert? Die Länge der Aufbewahrung von Unterlagen im Landratsamt Sonneberg wird geregelt durch: spezialgesetzliche Vorschiften, die „Richtlinie über die Aufbewahrung von Schriftgut in der Verwaltung des Freistaats Thüringen“ sowie das Thüringer Archivgesetz. In einem Anhang zur Richtlinie sind die einzelnen Aufbewahrungszeiten für die jeweilige Art von Informationen aufgeführt. Die Aufbewahrungszeit variiert danach zwischen einem Jahr und einigen Jahrzehnten. Sie finden die Richtlinie hier.

7. Welche Rechte haben Sie im Zusammenhang mit der Nutzung Ihrer Daten? Die Verordnung (EU) 2016/679 sieht zahlreiche Rechte für Sie im Zusammenhang mit der Nutzung Ihrer Daten vor.

a) Sie können ein Auskunftsrecht nach Art. 15 Verordnung (EU) 2016/679 und § 21 ThürDSG geltend machen. Dabei können Sie vom oben genannten Verantwortlichen verlangen, Ihnen Auskunft über ihre im Landratsamt Sonneberg gespeicherten personenbezogenen Daten zu geben und Informationen zum Umgang mit den Daten abfragen.

b) Sie haben das Recht, nach Art. 16 Verordnung (EU) 2016/679 vom oben genannten Verantwortlichen die Berichtigung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.

c) Unter bestimmten Voraussetzungen, die in Art. 17 der Verordnung (EU) 2016/679 und § 23 ThürDSG näher beschrieben sind, haben Sie das Recht, von dem oben genannten Verantwortlichen zu verlangen, dass die betreffenden personenbezogenen Daten gelöscht werden.

d) Unter bestimmten Voraussetzungen, die in Art. 21 der Verordnung (EU) 2016/679 näher beschrieben sind, haben Sie das Recht, gegen die Verarbeitung Ihrer betreffenden personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen.

e) Wenn Sie in die Erhebung und Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten formal eingewilligt haben, haben Sie das Recht, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der ursprünglichen Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt davon jedoch unberührt. Sofern Sie Ihre genannten Rechte geltend machen wollen, wenden Sie sich bitte an die unter Punkt 2 genannte verantwortliche Stelle.

f) Im Rahmen der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten haben Sie das Recht nach Art. 77 der Verordnung (EU) 2016/679 und § 8 ThürDSG, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren. In Thüringen ist die Aufsichtsbehörde der Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Häßlerstraße 8 99096 Erfurt E-Mail: poststelle@datenschutz.thueringen.de Telefon: +49 (0) 361 57 3112900 Telefax: +49 (0) 361 57 3112904

8. Im Landratsamt Sonneberg werden KEINE Entscheidungen getroffen, die ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung von Daten beruhen und rechtliche Wirkungen entfalten (Art. 22 der Verordnung (EU) 2016/679).

9. Wie kommt das Landratsamt Sonneberg seiner Informationspflicht gemäß Art. 13 und 14 Verordnung (EU) 2016/679 sowie § 20 ff. THÜRDSG nach? Sie können die Informationen • jederzeit im Internet unter folgendem Link: www.kreis-sonneberg.de/datenschutzerklaerung • im Amtsblatt Nr. 06/2018 des Landkreises Sonneberg. Sie finden dieses hier in elektronischer Form. • im Aushang des Landratsamtes Sonneberg (Foyer/Eingang Verwaltungsgebäude) • über alle Ämter, nachgeordneten Einrichtungen und dem Datenschutzbeauftragten einsehen und beziehen. Die Informationspflicht kann sich auch aus einem speziellen Fachrecht ergeben, abhängig davon, in welcher Materie Sie sich an uns oder wir an Sie wenden, können weitere Informationen durch die Fachämter und nachgeordneten Einrichtungen veröffentlicht werden. Weitere Veröffentlichungswege zur Informationspflicht behält sich das Landratsamt Sonneberg grundsätzlich vor.

10. Status-, Funktions- und sonstige Bezeichnungen im Sinne dieser Bekanntmachung gelten sowohl in weiblicher als auch männlicher Form.

11. In-Kraft-Treten Die Bekanntmachung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sonneberg, den 25. Juni 2018 Christine Zitzmann Landrätin Christian Rempel behördlicher Datenschutzbeauftragter

Einwilligungserklärung Datenschutz.pdf

Infoblatt Datenschutz.pdf