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Hinweise

Anmeldungen zu Kursangeboten

Für alle Kurse/ Veranstaltungen ist eine Anmeldung erforderlich. Ihre Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Ihre Anmeldungen richten Sie bitte an unsere Geschäftsstelle in Sonneberg

  • persönlich (während der Geschäftszeiten)
  • telefonisch (während der Geschäftszeiten)
  • schriftlich (per Post, per Fax, per E-Mail)


unter Angabe folgender notwendiger Daten:

  • Kursnummer und Kurstitel
  • Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, Email (wenn vorhanden)

 

Kursverbindlichkeit

Ihre Anmeldungen - persönlich, telefonisch oder schriftlich - vermerken wir als verbindlich. Bitte beachten Sie, dass eine Stornierung Ihrer Anmeldung nach Ablauf des achten Tages vor Kursbeginn eine Verwaltungskostenerstattung (20 % des Teilnehmerentgeltes) erforderlich macht.

Das Zustandekommen von Veranstaltungen setzt in der Regel eine Mindestteilnehmerzahl von 8 Interessiert*innen voraus. Sofern die bedingte Teilnehmerzahl nicht erreicht ist, ein Kurs/eine Veranstaltung nicht wie geplant durchgeführt werden kann, oder wenn Änderungen (Kursbeginn, Teilnehmerentgelt) notwendig geworden sind, informieren wir Sie umgehend in angemessener Form.

 

Rücktritt

durch die Einrichtung

Die Volkshochschule Sonneberg kann bei zu geringer Teilnehmerzahl, Ausfall eines Dozenten oder aus anderen unvorhersehbaren Gründen eine Veranstaltung absagen. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die Volkshochschule Sonneberg sind ausgeschlossen. Unterbelegte Veranstaltungen können nur durchgeführt werden, wenn die Teilnehmer*innen einen entsprechenden Mehrbetrag zahlen oder einer Verringerung des zeitlichen Umfangs zustimmen. Maßgebend für diese Regelung ist die Anzahl der angemeldeten Teilnehmer*innen am zweiten Veranstaltungstermin. 

 

durch den/ die Teilnehmer*in

Der Rücktritt von der Anmeldung muss gegenüber der Geschäftsstelle spätestens acht Werktage (Posteingang) vor Veranstaltungsbeginn schriftlich erklärt werden. Eine Abmeldung beim Dozenten ist nicht wirksam. Das Fernbleiben von einer Veranstaltung gilt nicht als Abmeldung. Bereits bezahlte Entgelte werden nur erstattet, wenn der Rücktritt rechtzeitig erfolgt. Bei späterem Rücktritt wird das gesamte Entgelt fällig. Für nicht wahrgenommene Veranstaltungstermine wird kein Ersatz geleistet. 

 

Umbuchung

Eine Umbuchung ist nach Beginn eines Kurses in einen Kurs mit entsprechendem Inhalt möglich und stellt keinen Rücktritt dar. Voraussetzung ist, dass in dem anderen Kurs noch Plätze frei sind und durch den Wechsel die Durchführung des ursprünglich gebuchten Kurses nicht gefährdet wird. Vor dem Wechsel muss eine Rücksprache mit der entsprechenden Programmbereichsleitung erfolgen.

 

Kostenbeteiligung 
Unsere Bildungsveranstaltungen sind über öffentliche Gelder nicht gänzlich refinanzierbar; somit ist eine Kostenbeteiligung (Teilnehmerentgelt) durch Sie als Teilnehmer*in erforderlich. Die Höhe der jeweiligen Teilnehmerentgelte ergibt sich aus der Satzung über die Erhebung von Gebühren der VHS. Die Volkshochschule des Landkreises Sonneberg erhebt für die Inanspruchnahme von Leistungen der Volkshochschule Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung. 

Die Kosten für Lernmittel und den Materialverbrauch sind von den Teilnehmer*innen zu tragen. 

 

Ermäßigung

Eine Ermäßigung Ihres Teilnehmerentgeltes (außer im Gesundheitsbereich) ist unter bestimmten Voraussetzungen bei Vorlage geeigneter Nachweise (vor Kursbeginn!) möglich. Auf schriftlichen Antrag an die Geschäftsstelle der vhs wird für Schüler*innen und Student*innen bei Vorlage des Schülerausweises bzw. des Studentenausweises, sowie für Hilfeempfänger*innen von Leistungen nach SGB II und SGB XII bei Vorlage der entsprechenden Nachweise eine Ermäßigung von 25% gewährt, sofern keine andere teilnehmerbezogene oder sonstige staatliche Förderung in Anspruch genommen wird.

 

Rückerstattungen/ Versäumnisgebühr

Rückerstattungen von Teilnehmerentgelten für nicht besuchte Lehrveranstaltungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen und in Absprache mit dem Leiter der VHS möglich.

(1) Bei Ausfall bzw. Nichtzustandekommen einer Veranstaltung erfolgt eine Rückerstattung der vollen Teilnahmegebühr.

(2) Für nicht besuchte Unterrichtseinheiten wird die anteilige Gebühr nicht erstattet. Wird bei der Anmeldung zum Kurs mitgeteilt, dass der Kurseintritt verspätet erfolgt oder der Kursaustritt vor Beendigung des Kurses stattfindet, reduziert sich die Gebühr anteilig um die nicht in Anspruch genommenen Unterrichtseinheiten. 

(3) Sollte ein(e) Teilnehmer*in aufgrund von Krankheit zwei oder mehr zusammenhängende Kurstage in Folge nicht besuchen können, wird auf schriftlichen Antrag und bei Vorlage eines ärztlichen Attests die anteilige Gebühr zurückerstattet. 

(4) Bei Ausschluss eines Teilnehmers aufgrund eines Verstoßes gegen die jeweils geltende Hausordnung erfolgt keine Rückerstattung der Gebühren. 

(5) Hat sich ein(e) Teilnehmer*in zum Kurs angemeldet und ist die Teilnahme an diesem Kurs in Frage gestellt, so ist der/ die Teilnehmer*in verpflichtet, dies der Geschäftsstelle der Volkshochschule Sonneberg bis mindestens 8 Tage vor Beginn des Kurses mitzuteilen. Ansonsten wird bei Nichtteilnahme am gesamten Kurs eine Gebühr von 20% der Kursgebühr fällig. 

 

Zahlungsverkehr

Ihr Teilnehmerentgelt können Sie mittels Einzugsermächtigung und SEPA-Lastschriftmandat, Selbstüberweisung oder Barzahlung in der Geschäftsstelle der vhs entrichten. 

Für die Erteilung der Berechtigung zum Gebühreneinzug benötigen wir eine Einzugsermächtigung und ein vollständig ausgefülltes SEPA-Lastschriftsmandat. Dieses Formular finden Sie unter dem Reiter "Service" - "Downloads" oder erhalten es in der Geschäftsstelle der VHS Sonneberg.

In besonderen Fällen (z.B. bei Übernahme der Gebühr durch ein Unternehmen) kann die Zahlung auch per Überweisung nach Rechnungslegung vereinbart werden. 

Kostenbeiträge für Lehrmittel, Bücher und Arbeitsmaterialien, die in den Besitz der Teilnehmer*innen übergehen, sind gesondert durch die Teilnehmer*innen zu erstatten und werden durch die Volkshochschule quittiert. 

Bei Veranstaltungen, für die keine Anmeldung erfolgt (z.B. Musikantenstammtisch), wird die Gebühr zu Beginn der Veranstaltung in bar fällig. 

 

Einzugsermächtigung/Zahlungsziel:

Bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftsmandats erfolgt die Abbuchung vom angegebenen Konto zum auf dem Gebührenbescheid genannten Termin. 

 

Selbstüberweisung/Zahlungsziel:

Eingang der zu entrichtenden Kursgebühr spätestens zum auf dem Gebührenbescheid genannten Fälligkeitstermin per Überweisung unter Angabe des Verwendungszwecks/ Mandatsreferenz zugunsten unserer Bankverbindung. Diese Angaben finden Sie auf Ihrem Gebührenbescheid. 

 

Barzahlung/Zahlungsziel:

Eingang zu unseren Gunsten spätestens am ersten Kurstag während der Öffnungszeiten der VHS Sonneberg. 


Bescheinigungen/Zeugnisse/Zertifikate 
Für Kurse im Bereich Gesundheitsbildung, die durch die Zentrale Prüfstelle Prävention anerkannt sind, erhalten Sie bei regelmäßigen Kursbesuch (mind. 80%) NACH Ende des Kurses eine Teilnahmebescheinigung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. 

Nach erfolgreichem Abschluss bestimmter Lehrgänge erhalten Sie

  • ein Teilnahmezertifikat/Teilnahmebestätigung der VHS oder
  • ein öffentlich anerkanntes Prüfungszeugnis oder
  • ein Zertifikat des Deutschen Volkshochschulverbandes (DVV)

 

Bei Zertifikatsprüfungen des DVV gelten dessen Prüfungsordnungen. Bei der Teilnahme an Externenprüfungen der staatlichen Schulen gelten besondere Bedingungen. Nähere Auskünfte erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle.

 

Beratung

Wir beraten Sie gern bei all Ihren Fragen zu unseren Bildungsangeboten. Kontaktieren Sie uns während unserer Geschäftszeiten bzw. außerhalb bitte nach vorheriger Terminabstimmung.

 

Kursangebote/Semesterprogramme

Unsere Kursangebote sind auf unserer Website unter www.vhs-sonneberg.de veröffentlich und können direkt dort gebucht werden. Weiterhin informieren wir kontinuierlich in gedruckter Form anhand von Flyern (erhältlich z. B. in unseren Geschäfts- bzw. Außenstellen, öffentlichen Verwaltungen, Einzelhandelsgeschäften) sowie anhand von Veröffentlichungen in der einschlägigen Regionalpresse.

 

Hausordnung

Die VHS ist in fast allen Unterrichtsräumen Gast. Die jeweiligen Hausordnungen sind zu beachten. Ansonsten greift die Hausordnung der Geschäftsstelle, die in den jeweiligen Räumlichkeiten aushängt. 

 

Haftung

Die Teilnahme an den Veranstaltungen der Volkshochschule des Landkreises Sonneberg erfolgt auf eigenes Risiko. Die Volkshochschule übernimmt keinerlei Haftung. Eltern/ Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder. Die Haftung der Volkshochschule beschränkt sich auf die grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Eine Haftung für fremdes Verschulden gemäß §§ 276, 278 BGB ist ausgeschlossen. Die VHS übernimmt keine Haftung für Garderobe und persönliche Gegenstände der Teilnehmer. Die Teilnehmer haften für Schäden, die aus Zuwiderhandlungen gegen die Geschäftsbedingungen entstehen, insbesondere bei Verstößen gegen den Urheberschutz und das Lizenzrecht.